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Firmengründung Slowakei

Häufige Fragen

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserem Portal Slowakei.com.

Firmengründung in der Slowakei allgemein

  1. Was ist der Vorteil einer slowakischen GmbH im Vergleich zu einer österreichischen oder deutschen?
    Die slowakische GmbH bietet alle Vorteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Haftungsbegrenzung, Abschreibungsmöglichkeiten, anerkannte Gesellschaftform, …) mit deutlich geringeren Gründungskosten und Mindestkapital, sowie einer Flat-Tax-Besteuerung der Gewinne von 19 Prozent.

  2. Welche Dokumente benötige ich für die Gründung einer GmbH?
    Für den Gründungstermin beim Notar benötigen alle Gesellschafter einen gültigen Personalausweis oder Pass. Die Direktoren der Gesellschaft brauchen ausserdem ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Land, in dem sie ansässig sind, das nicht älter als drei Monate sein darf. In Deutschland und Österreich dauert die Ausstellung eines solchen Zeugnisses ein bis zwei Wochen.

  3. Wie oft muss ich nach Bratislava kommen?
    Wir organisieren die Termine so, dass Sie nur einmal in die Slowakei reisen müssen. An dem Tag an dem Sie persönlich in der Slowakei sind, organisieren wir innerhalb von wenigen Stunden Vorbereitung, Notartermin zur Gründung, sowie die Eröffnung des Bankkontos.

  4. Wie lange dauert die Gründung?
    Im Normalfall ist eine Gründung innerhalb von vier Wochen abgeschlossen. In Ausnahmefällen (bei Nachfragen der Handelskammer, aussergewöhnlichen Gründungsverträgen, …) kann sie auch bis zu acht Wochen dauern. Fragen Sie nach, wie oft Ihr Gründungsberater zu den zuständigen Ämtern Kontakt hat, um die Gründung voranzutreiben.

  5. Muss ich mit Zusatzkosten rechnen?
    Unser Angebot versteht sich als Komplettpaket, so dass keine überraschenden Kosten für Übersetzungen, notarielle Beglaubigungen usw. entstehen. Achten Sie bei Angeboten für Firmensitz und Postweiterleitung auch darauf, ob Sie für Werbebriefe, die nicht weitergeleitet werden sollen, auch bezahlen müssen – gerade in den ersten Wochen nach der Gründung werden Dutzende von Werbebriefen an die Firmen gesendet.

Steuern und Behörden

  1. Wo wird das Unternehmen versteuert, wenn es nur in Deutschland oder Österreich tätig ist?
    Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich in Deutschland oder Österreich tätig ist und bleiben soll, dann werden Ihre Einkünfte weiterhin in Deutschland versteuert, da eine Betriebsstätte oder Niederlassung der Kapitalgesellschaft zu errichten ist. Sie sparen sich in diesem Fall höchstens die umständlichere Gründung und das höhere Stammkapital der deutschen/österreichischen GmbH.

  2. Wo wird versteuert, wenn das Unternehmen in Deutschland/Österreich tätig ist, aber die hauptsächliche Geschäftstätigkeit in der Slowakei stattfindet?
    Gibt es in Deutschland/Österreich keine Betriebsstätte oder Niederlassung, und erfolgen die hautpsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Slowakei (Geschäftsführung und Entscheidungsfindung, Bürobetrieb, Mitarbeiter, usw, ist die slowakische S.R.O. selbstverständlich in der Slowakei steuerpflichtig.

  3. Wo muss ich mein persönliches Einkommen als Geschäftsführer oder Gesellschafterversteuert werden?
    Die zentrale Frage ist, wo Sie als natürliche Person steuerpflichtig sind. Wenn Sie in Österreich oder Deutschland steuerpflichtig sind, d.h. dort Ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt haben, sind Sie dort auch mit Ihrem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig. Gewinnausschüttungen aus einer slowakischen GmbH sind damit zwar in der Slowakei nicht mehr besteuert, die Besteuerung erfolgt jedoch mit der deutschen oder österreichischen Einkommenssteuer.
    Wenn Sie Ihren Steuerwohnsitz hingegen in der Slowakei haben, oder ihn dorthin verlegen, sind Gewinnausschüttungen in der Slowakei einkommenssteuerfrei. Wir können Sie dabei gerne untersützen.

  4. Wie kann ich meinen Wohnsitz in die Slowakei verlegen?
    Zur Verlegung Ihres Wohnsitzes in die Slowakei müssen Sie sich in Deutschland abmelden und in der Slowakei anmelden. Die Anmeldung in der Slowakei erfolgt bei der Fremdenpolizei. Dafür benötigt wird ein Mietvertrag über eine Wohnung in der Slowakei beziehungsweise eine Nachweis von Immobilienbesitz, zwei Fotos und ein amtlich übersetzter Auszug aus dem Strafregister des bisherigen Wohnsitzlandes.
    Steuerlich kann ein Wegzug in die Slowakei eine bedingte Steuerpflich in Deutschland auslösen, die dazu verpflichtet, dass Einkommen in Deutschland weiterhin in Deutschland versteuert werden müssen. Bitte lassen Sie sich dazu von einem deutschen Steuerberater beraten.

Firmenwagen in der Slowakei

  1. Kann man einen Firmenwagen in der Slowakei kaufen?
    Ja! Der Firmenwagen in der Slowakei ist sogar ausgesprochen günstig, da man die 19% Mehrwertsteuer zurückerhält und das Auto zu 100% abschreiben kann. Einen Privatnutzungsanteil kennt man in der Slowakei nicht.

  2. Kann man mit dem Firmenwagen auch im Ausland fahren.
    Ja, dazu gibt es keine Limitierung in der Slowakei. Im jeweiligen Ausland (z.B. Deutschland oder Österreich) können jedoch bestimmte Regeln die Anmeldung vorschreiben. Zum Beispiel Österreich: Wer als Inländer ein ausländisches Fahrzeug länger als einen Monat in Österreich verwendet, bei dem wird vermutet, dass das Fahrzeug einen dauernden Standort in Österreich hat. Diese Vermutung bewirkt, dass so ein Fahrzeug auch in Österreich zum Verkehr zugelassen werden muss (österreichisches Kennzeichen). Bei Verwendung in Österreich weniger als einen Monat lang: durch regelmäßige Fahrten ins Ausland beginnt die Einmonatsfrist immer wieder neu zu laufen. Wer also häufig im Ausland zu tun hat, kann auf diese Weise trotz Hauptwohnsitz in Österreich legal ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug lenken. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass das ausländische Kfz nie länger als einen Monat im Inland verbleibt.

  3. Muss man ein Fahrtenbuch führen?
    Das ist nicht zwingend notwendig. Falls kein Fahrtenbuch geführt wird, können allerdings nur 80% der Benzinkosten steuerlich abgesetzt werden.

  4. Wie hoch ist die Autosteuer in der Slowakei?
    Die staatliche Mindessteuer ist vom Autotyp abhängig.
    Ein Toyota Avensis zahlt zum Beispiel im Jahr 2010 182 Euro. Eine Vollkasko-Versicherung kostet bei Generali für für diesen Autotyp a. 650 Euro pro Jahr.
    Ein Nissan Qashqai zahlt ca. 200 Euro staatliche Haftpflicht und 560 Euro im Jahr bei der Kooperativa-Versicherung.

Die slowakische Firma in Deutschland oder Österreich

  1. Kann eine slowakische Firma in Deutschland oder Österreich tätig werden?
    Selbstverständlich. Beu fortdauernder Ausübung von Tätigkeiten in Deutschland oder Österreich kann es allerdings notwendig sein, das Gewerbe anzumelden. Ein Beispiel: Die unregelmässige Persönenbeförderung im nicht innenstädtischen Bereich ("Mietwagenfahrten" ist in der Slowakei ein freies Gewerbe. Um dieses Gewerbe allerdings in Österreich auszuüben, müssen Sie eine Gleichstellung beim Gewerbeamt beantragen; dafür müssen Sie nachweisen, dass eine reglementierte Ausbildung absolviert oder die Tätigkeit mindestens drei Jahre lang innerhalb der letzten 10 Jahre in der Slowakei ausgeübt wurde.

  2. Kann eine slowakische Firma ein Bankkonto in Österreich oder Deutschland eröffnen?
    Ja, natürlich.

 

 

 

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